Haushalt
Was bedeutet „Haushalt“?
Der "öffentliche Haushalt" beschreibt alle Einnahmen und Ausgaben eines Staates, im Bundestag wird der Haushalt für die gesamte Republik besprochen. Der Haushaltsplan zeigt die Übersicht, wie viel Geld eingenommen und ausgegeben wird. Darin sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben eines Jahres bzw. bei einem Doppelhaushalt für zwei Jahre aufgelistet. Diese Zusammenstellung wird auch "Budget" oder "Etat" genannt.
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Wie entsteht der Haushalt?
Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür – darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen Haushaltsverfahren. Dabei entsteht der Haushaltsplan. Unterjährig werden dem Hauptausschuss laufend parlamentarische Anträge sowie Vorlagen und Berichte aus den Finansziminsterium vorgelegt, und die Abgeordneten im Hauptausschuss entscheiden, wofür wieviel Geld ausgegeben wird.
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Was habe ich damit zu tun?
Als stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss berate ich über die Haushaltsgesetze des Bundes. Als Berichterstatterin für den Einzelplan 07 - Justiz und Verbraucherschutz - setze ich mich für einen funktionierenden und fairen Rechtsstaat sowie für die Förderung starker Verbraucher*innen in einer digitalisierten Welt ein. Für meine Fraktion prüfe ich die Vorlagen aus dem Bundesministerium und verfolge kritisch, wie haushalterische Schwerpunkte gesetzt werden. Denn ein funktionierender Rechtsstaat entsteht dort, wo Rechte geschützt, Bildung gestärkt, Digitalisierung fair gestaltet und der Zugang zur Justiz für alle gesichert wird.
Haushalt in parlamentarischen Debatten
Meine Plenarrede zur Beratung in erster Lesung des Einzelplan 07 (Justiz und Verbraucherschutz)