Kurzzusammenfassung
Am Sonntag tritt das Vernichtungsverbot in Kraft. Das ist grundsätzlich zu begrüßen: Die irrsinnige Ressourcenverschwendung durch Vernichtung von Neuware muss ein Ende haben. Doch es ist fraglich, ob es die Wirkung entfalten wird, die sich viele erhoffen. Denn die Ausnahmen dafür, was vernichtet werden darf, sind extrem unscharf definiert. Was bedeutet “hygienisch verunreinigt”? Oder “unverhältnismäßig teure” Reparatur? Weil das nicht klar festgelegt ist, könnten Unternehmen diese Schlupflöcher nutzen, um einfach weiter Kleidung zu verbrennen. Hier muss die Bundesregierung dringend Klarheit schaffen. Wir haben deshalb eine Kleine Anfrage gestellt. Die Antwort darauf steht noch aus.
Hintergrund
Das ab dem 19. Juli geltende Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Schuhe und Bekleidungszubehör – auf Basis der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) – ist ein grundsätzlich richtiger und überfälliger Schritt. Wir begrüßen, dass die EU hier ein kraftvolles Zeichen für ein Umdenken und nachhaltigen Konsum innerhalb der EU setzt. Denn nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) werden EU-weit jährlich rund 264.000 bis 594.000 Tonnen Textilien vernichtet, ohne je getragen worden zu sein – mit Klimafolgen von bis zu 5,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr, das entspricht in etwa den Nettoemissionen Schwedens. Neuwertige, funktionsfähige Ware in diesem Ausmaß zu zerstören, bedeutet pure Ressourcenverschwendung und ist grundfalsch. Die Zerstörung von neuwertiger Kleidung ist eine düstere Facette der Überproduktion und Ressourcenverschwendung des Textilsektors.
Unsere Kritik richtet sich daher weniger gegen die EU-Verordnung selbst als gegen offene Fragen bei ihrer konkreten Ausgestaltung und nationalen Umsetzung:
- Zu weite Ausnahmen (z. B. „hygienisch verunreinigt“, „unverhältnismäßig teure“ Reparatur, abgelaufene Lizenzen) sind unscharf definiert und laden zur großzügigen Auslegung ein, was die Wirkung des Gesetzes gefährdet.
- Spenden als neues Entsorgungsproblem: Die Ausnahme, wonach bei erfolglosem Spendenversuch weiter vernichtet werden darf, ist riskant – auch weil rechtliche Hürden das Spenden selbst erschweren.
Wir erwarten einen noch größeren Graumarkt für Textilien, auf dem große Unternehmen ihre Restbestände verscherbeln. Diese sind kaum kontrolliert, und die Kleidung landet zu oft im globalen Süden auf Textilmüllbergen.
- Vollzug und Kontrolle unklar: Bislang ist offen, welche Behörden in Deutschland für Kontrolle und Sanktionen zuständig sind und ob sie personell und fachlich ausreichend ausgestattet werden. Ein Gesetz ohne wirksamen Vollzug bleibt zahnlos.
Wir haben deshalb mit unserer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 21/7041) die Bundesregierung aufgefordert, hierzu Klarheit zu schaffen. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Hinweis: Unsere Skepsis gegenüber der Bundesregierung wurde auch nicht gerade beruhigt, als wir nachgefragt haben, welche Unternehmen genau unter das Vernichtungsverbot fallen. Wenige Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes wusste die Bundesregierung es nicht. (Beleg Schriftliche Frage im Anhang der Mail, hier Bericht bei Table.Media).