Die Bundesregierung greift unseren Natur- und Umweltschutz an!
Mit dem sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ drohen:
- eine uferlose Ausweitung des öffentlichen Interesses für Straßenneubau
- die Beschränkung von Beteiligungs- und Klagerechten
- die Abschaffung des regulären Flächenausgleichs für Natureingriffe.
Diese Änderungen gehen nicht nur an den Kernursachen langer Genehmigungsverfahren vorbei, sondern könnten sogar Verfahren verlangsamen und den Sanierungsstau weiter verschärfen.