Die Bundesregierung greift unseren Natur- und Umweltschutz an!
Mit dem sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ drohen:
- eine uferlose Ausweitung des öffentlichen Interesses für Straßenneubau
- die Beschränkung von Beteiligungs- und Klagerechten
- die Abschaffung des regulären Flächenausgleichs für Natureingriffe.
Dieses "Naturflächenzerstörungsgesetz" ist ein massiver Angriff auf den Umwelt- und Naturschutz. Unter dem Vorwand beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren soll dem Neu- und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur pauschal ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugesprochen werden. Das konterkariert die notwendige Priorisierung von Projekten und drängt Umweltbelange systematisch an den Rand. Wir sagen klar: Das ist völlig aus der Zeit gefallen und bewirkt keine Verfahrensbeschleunigung.
Besonders alarmierend ist für uns der geplante Eingriff ins Naturschutzrecht. Wenn Naturzerstörung künftig auch einfach durch Geldzahlungen ausgeglichen werden kann, wird das Verursacherprinzip ausgehöhlt. Wir befürchten, dass sich Eingriffe in wertvolle Lebensräume so freikaufen lassen, während Behörden angesichts knapper Flächen und fehlenden Personals kaum in der Lage sein werden, ökologisch gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Am Ende verlieren Natur und Artenvielfalt dauerhaft – und Geld allein ersetzt keinen Lebensraum.
Diese Änderungen gehen nicht nur an den Kernursachen langer Genehmigungsverfahren vorbei, sondern könnten sogar Verfahren verlangsamen und den Sanierungsstau weiter verschärfen.