Bundesregierung versagt bei der Altkleiderkrise

In der aktuellen Altkleiderkrise stehen gemeinnützige Sammler und Kommunen allein da. Als Berichterstatterin für Textilien im Deutschen Bundestag habe ich in meinem Antrag einen Katalog mit Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, um gemeinnützige Stellen zu entlasten und das Sytem für Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. 

Überquellender Altkleidercontainer

Darum geht es:

Überquellende Altkleidercontainer prägen das Straßenbild: Die Sammelsysteme für Altkleider geraten in ganz Deutschland zunehmend unter Druck. Steigende Entsorgungskosten, sinkende Erlöse und die oft mangelhafte Qualität vieler Kleidungsstücke machen die Sammlung für gemeinnützige und gewerbliche Träger immer unrentabler. In der Folge bleiben karitative Organisationen und Verwertungsunternehmen auf hohen Kosten sitzen, ziehen Container ab oder müssen im schlimmsten Fall Insolvenz anmelden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das ein deutlich geringeres Angebot – und immer mehr Kleidung geht dem Kreislauf verloren.

Anstatt kurzfristig für Entlastung zu sorgen, setzt sie auf ein künftiges Gesetz, das die Kosten im End-of-Life-Bereich von Textilien nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller verlagern soll (nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie). Die drastische Reduktion der Sammelpunkte – von etwa 120.000 im Jahr 2024 auf geschätzte 70.000 im Frühjahr 2025 – macht jedoch deutlich: Dieses Gesetz kommt zu spät, um eine kontinuierliche Erfassung von Kleidung sicherzustellen und ein funktionierendes System vor dem Zusammenbruch zu bewahren.

Statements

„Die Bundesregierung schaut beim Zusammenbruch des funktionierenden Sammelsystems tatenlos zu. Während Container verschwinden und gemeinnützige Träger auf Kosten sitzen bleiben, verweist sie auf ein Gesetz, das erst in Jahren wirksam wird: zu spät für die aktuelle Krise.

Die Altkleiderkrise ist auch eine Umweltkrise: Fast Fashion produziert immer mehr billige, kurzlebige Textilien, die am Ende weder wiederverwendet noch im großen Maße recycelt werden können. Wer die Märkte mit Wegwerfmode überflutet, muss endlich auch die ökologischen Folgekosten übernehmen.

Wir brauchen jetzt eine echte umweltpolitische Antwort auf Fast Fashion: weniger Überproduktion, langlebigere Produkte und eine verlässliche Finanzierung der Sammlung und Verwertung. Sonst landen weiter wertvolle Rohstoffe im Müll, während Kommunen und gemeinnützige Sammler die Last tragen.“
Julia Schneider, Berichterstatterin für Textilien der bündnisgrünen Bundestagsfraktion

Forderung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion:

  •    Eine bundesweite Aufklärungskampagne, damit Bürgerinnen und Bürger besser wissen, was in Altkleidercontainer gehört und was nicht.
  • Klarere Regeln und einheitliche Auslegungshilfen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit Kommunen und Träger rechtssicher handeln können.
  • Konkrete Entlastungen für Sammelstellen, etwa durch den Wegfall von Sondernutzungsgebühren oder eine kostenfreie Entsorgung für gemeinnützige Einrichtungen.
  • Eine Übergangslösung, bis die EU-weite erweiterte Herstellerverantwortung greift und Hersteller die Kosten künftig stärker mittragen.
  • Langfristig ein wirksames Textilgesetz, das Überproduktion eindämmt, nachhaltiges Produktdesign stärkt und wirtschaftliche Anreize für eine zirkuläre Textilwirtschaft setzt.
  • Auf EU-Ebene eine Prüfung von Shein und Temu im Rahmen des Digital Services Act, um die Einführung illegaler Produkte in den europäischen Markt wirksam zu bekämpfen.

Hintergrund:

Krise auf dem Altkleidermarkt:

  • Nach Angaben von FairWertung e.V. hat sich die Zahl der Sammelpunkte (Altkleidercontainer und Annahmestellen) seit 2024 deutlich reduziert – von etwa 120.000 auf rund 70.000.
  • Auch der Fachverband Textilrecycling im bvse warnt vor einer historischen Krise: Der Preisverfall auf dem Gebrauchtkleidermarkt setzt viele Sammler wirtschaftlich unter Druck.
  • Die veränderte Wirtschaftlichkeit zeigt sich deutlich: Laut TAZ konnten Sammler bis 2024 noch Einnahmen von 450 bis 600 Euro pro Tonne erzielen. Heute müssen sie teilweise bis zu 120 Euro pro Tonne zahlen, um Alttextilien abzugeben.
  • Ein konkretes Beispiel ist Texaid: 2025 geriet das Unternehmen zunächst in Insolvenz, wurde zwar gerettet, reduzierte aber die Zahl seiner Container von 9.000 auf 4.600.

Ursachen der Entwicklung

  • Fast-Fashion verschärft die Situation erheblich: Billig produzierte Kleidung und Mischfasern führen zu großen Mengen minderwertiger Alttextilien.
  • Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages hat sich die weltweite Kleidungsproduktion seit 2000 verdoppelt, während die Nutzungsdauer um 40 Prozent gesunken ist.
  • In Deutschland ist die Menge der Bekleidungs- und Textilabfälle innerhalb von zehn Jahren um 55 Prozent gestiegen.
  • Zusätzlich verschärfen Fehlwürfe – also Müll oder verschmutzte Kleidung in Containern – die Lage, da sie die Qualität der Sammlung mindern und Sortier- sowie Entsorgungskosten erhöhen.

Folgen für Umwelt und Entsorgung

  • Ein erheblicher Teil der Textilien wird nicht wiederverwendet: Zwischen vier und neun Prozent aller in der EU produzierten Textilien werden laut EEA vernichtet, ohne jemals genutzt worden zu sein.
  • Von getragener Kleidung wird der Großteil nicht recycelt: Rund 87 Prozent werden verbrannt oder deponiert.
  • Insgesamt steigt der Textilkonsum weiter: In der EU von 17 kg pro Person (2019) auf 19 kg (2022), wie die EEA berichtet.
  • Jährlich fallen etwa 5 Millionen Tonnen Textilabfälle an (ca. 12 kg pro Person), Tendenz steigend.
  • Nur etwa 1 Prozent der gebrauchten Kleidung wird zu neuer Kleidung recycelt.

Auswirkungen auf Kommunen

  • Städte und Landkreise stehen zunehmend unter Druck: Durch die Getrenntsammlungspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen sie seit dem 1.1.2025 eigene Sammelsysteme aufbauen, wenn private oder gemeinnützige Anbieter wegfallen – was erhebliche Kosten verursacht.
  • Ein Beispiel ist Stuttgart: Die Stadt hat 2025 die Sondernutzungsgebühr für Altkleidercontainer ausgesetzt, um die Branche zu entlasten. Dadurch entstanden Mindereinnahmen von 44.000 Euro (Beispiel).

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Ab dem 19. Juli 2026 gilt in Deutschland ein Vernichtungsverbot für textile Neuwaren im Rahmen der EU-Ökodesignverordnung.
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), durch die Produzenten an den Kosten für Sammlung und Verwertung beteiligt werden sollen, tritt voraussichtlich erst 2027 oder 2028 in Kraft. 

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