Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Harald Ebner, Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Prof. Dr. Armin Grau, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus, Johannes Wagner, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Timon Dzienus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die extreme Hitze- und Dürrekrise in diesem Sommer hat verheerenden Folgen für Gesundheit, Wasserversorgung, Infrastruktur, Landwirtschaft und Lieferketten. Die Anzahl der Menschen, die in direktem Zusammenhang mit der Hitze verstorben sind, wird auf rund 16.300 geschätzt (https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Ge-sellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortali-taet.html). Allein die unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden werden auf mindestens 36 Milliarden Euro geschätzt (https://www.greenpeace.de/klimaschutz/klima-krise/kosten-der-hitze-so-teuer-war-der-extremsommer-2026). Die ökologischen Schäden sind zurzeit nicht bezifferbar. Es braucht vor diesem Hintergrund sofort politische Maßnahmen, um die Folgen der Klimakrise zu adressieren.
Unter dem Handlungsdruck des diesjährigen Hitzesommers haben der Bundesumweltminister Schneider und seine Partei, die SPD, gefordert eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern für Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz zu verankern (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/spd-aktionsplan-hitze-schutz-100.html). Innerhalb der Union stößt der Vorschlag indessen auf Widerstand. Damit bleibt die Bundesregierung es bislang schuldig den investitionsschwachen Kommunen verlässliche und langfristig verfügbare Finanzmittel gegen Hitze und Dürre zur Verfügung stellen. Dabei braucht es umgehend zusätzliche Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Pflege und Pflanzung von Bäumen, den hitzeangepassten Umbau von Kliniken, Kitas und Schulen oder Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und der Sicherung überlebenswichtiger Ökosysteme.
Vor diesem Hintergrund braucht es eine Verständigung mit den Ländern und damit finanzielle Planungssicherheit für öffentliche Investitionen in Klimaanpassung und Naturschutz. In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vorgesehen, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz zu prüfen. Konkrete Umsetzungsschritte wurden bisher noch nicht in die Wege geleitet, obwohl sich auch die Umweltministerkonferenz wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen hat. Auch das damals Grün-geführte Bundesumweltministerium hat bereits während der Ampel-Regierung entsprechende Vorarbeiten geleistet und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. An diese Vorarbeiten sollte nun nahtlos angeknüpft werden. Die Bundesregierung muss ihre internen Grabenkämpfe jetzt überwinden und gemeinsam mit den Ländern endlich eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für Städte und Gemeinden zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt vor der Klimakrise schaffen.
- II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. darauf hinzuwirken, zusammen mit den Ländern und im Austausch mit den Kommunalverbänden eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ zügig ins Grundgesetz aufzunehmen und dazu;
- a. die Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz” so auszugestalten, dass Kommunen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft dauerhaft und verlässlich in die finanzielle Lage versetzt werden sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen, um somit Menschen besser vor Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen, Wasser in der Landschaft und in den Städten zu halten und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen;
- b. die notwendigen planerischen und konzeptionellen Grundlagen auf kommunaler Ebene zu fördern, wie Konzepte und Strategien, Risiko- und Potentialanalysen sowie Machbarkeitsstudien;
- c. die notwendigen investiven Bedarfe zu decken durch unbürokratische und nach Wirksamkeit gestaffelte Zuwendungen an die Kommunen;
- d. einen angemessenen Mindest-Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement anzustreben;
- e. bestehende Förderprogramme von Bund und Ländern für Klimaanpassung und Naturschutz auf ihre Verzahnung beziehungsweise Überführung in die Gemeinschaftsaufgabe zu überprüfen, mit dem Ziel, parallele Förderstrukturen abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und die verlässliche Regelfinanzierung durch maßgeschneiderte Förderangebote für innovative Vorhaben, Modellprojekte und besondere Bedarfe zu ergänzen;
- f. zur gemeinsamen strategischen Steuerung und Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe einen Koordinierungsausschuss unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen einzurichten, der insbesondere gemeinsame Ziele über einen Rahmenplan entwickelt, die Umsetzung begleitet, die Ergebnisse des Monitorings auswertet und nach Bedarf Empfehlungen für die Weiterentwicklung erarbeitet;
- g.in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Vernetzungsstellen auszubauen, um den Austausch von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen zwischen Kommunen zu stärken;
- h. ein bundesweit einheitliches, digitales Monitoringsystem auszubauen und
- i. dem Deutschen Bundestag jährlich über Umsetzung und Wirkung inklusive gesundheitliche Wirkungsindikatoren der Gemeinschaftsaufgabe zu berichten.
- 1. darauf hinzuwirken, zusammen mit den Ländern und im Austausch mit den Kommunalverbänden eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ zügig ins Grundgesetz aufzunehmen und dazu;