Rund 16.300 Hitzetote und wirtschaftliche Schäden von mindestens 36 Milliarden Euro: Der Hitzesommer 2026 hat uns brutal vor Augen geführt, wie ungeschützt Deutschland vor den Folgen der Klimakrise ist.
Deshalb haben wir als bündnisgrüne Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht und fordern, die Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz" endlich im Grundgesetz zu verankern!
Ein Angebot, das die SPD nicht ablehnen kann
Die SPD sollte sich da eigentlich auf unsere Seite schlagen: Schließlich hat das SPD-Präsidium per Beschluss genau diese Forderung gestellt. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider selbst sprach sich dafür aus, den entsprechenden Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag endlich voranzubringen. Hinzu kommt, dass die drei SPD-geführten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland sich im Bundesrat für die Gemeinschaftsaufgabe einsetzen.
Doch trotz dieser breiten Unterstützung ist bisher keine konkrete parlamentarische Initiative aus der Bundesregierung hervorgegangen. Genau deshalb haben wir nun unseren eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht. Am Donnerstag wird darüber im Bundestag in 1. Lesung debattiert und abgestimmt – ein Angebot, das die SPD nicht ablehnen kann.
Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe – und warum ist sie so wichtig?
Eine Gemeinschaftsaufgabe ist ein im Grundgesetz verankertes Finanzierungsinstrument, bei dem Bund und Länder gemeinsam Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung planen und finanzieren. Es gibt solche Gemeinschaftsaufgaben bereits – etwa für die regionale Wirtschaftsstruktur oder für Agrarstruktur und Küstenschutz.
Für eine neue Gemeinschaftsaufgabe braucht es allerdings eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Der entscheidende Punkt: Anders als bei befristeten Förderprogrammen sichert eine Gemeinschaftsaufgabe die Finanzierung von Klimaanpassung und Naturschutz dauerhaft und verlässlich ab. Bund und Länder legen gemeinsam Fördergegenstände, Finanzierungsanteile und Prioritäten fest. Das ist ein „Kontinuitätsversprechen", wie es die Wissenschaftsplattform Klimaschutz in einem Gutachten beschreibt – Förderprogramme kommen und gehen, die Gemeinschaftsaufgabe bleibt.
Was unser Antrag konkret fordert
Mit unserem Antrag „Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe ‚Klimaanpassung und Naturschutz' im Grundgesetz verankern" (Drucksache 21/8116) fordern wir die Bundesregierung auf:
- Kommunen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft dauerhaft und verlässlich finanziell in die Lage zu versetzen, sich an die Klimakrise anzupassen
- planerische Grundlagen wie Konzepte, Risikoanalysen und Machbarkeitsstudien auf kommunaler Ebene zu fördern
- investive Bedarfe durch unbürokratische, wirkungsgestaffelte Zuwendungen an die Kommunen zu decken
- einen angemessenen Mindest-Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement einzuführen
- bestehende Förderprogramme von Bund und Ländern für Klimaanpassung und Naturschutz auf ihre Verzahnung beziehungsweise Überführung in die Gemeinschaftsaufgabe zu überprüfen, mit dem Ziel, parallele Förderstrukturen abzubauen.
- einen Koordinierungsausschuss von Bund, Ländern und Kommunen einzurichten, der insbesondere gemeinsame Ziele über einen Rahmenplan entwickelt
- In Zusammenarbeit mit den Bundesländern Vernetzungsstellen auszubauen, um den Austausch von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen zwischen Kommunen zu stärken ein bundesweit einheitliches digitales Monitoringsystem auszubauen
- dem Bundestag jährlich über Umsetzung und Wirkung der Gemeinschaftsaufgabe zu berichten
Denn wie die „Kommunalbefragung Klimaanpassung" des Umweltbundesamtes zeigt, gehören fehlende personelle und finanzielle Ressourcen zu den größten Hemmnissen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Deshalb schlagen wir unter anderem einen angemessenen Mindest-Personalschlüssel vor, der lokale Herausforderungen wie eine hohe Katastrophenanfälligkeit berücksichtigt sowie investive „Klima-Natur-Budgets" , die sich an einer jährlichen Pro-Kopf-Pauschale orientieren und über deren Verwendung die Kommunen autonom über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren auf Basis einer umfangreichen Positivliste verfügen können.
Klimaanpassung darf nicht von der Postleitzahl abhängen
Der Schutz vor Hitze, Dürre und anderen Folgen der Klimakrise gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge – unabhängig davon, wie finanzstark die jeweilige Kommune ist. Pflegeheime und Krankenhäuser müssen vor extremer Hitze geschützt, Kitas, Schulen und Spielplätze besser verschattet und Beschäftigte sowie Einsatzkräfte wirksamer geschützt werden. Gleichzeitig dürfen wir nicht allein auf eine Grundgesetzänderung warten: Auch die bestehenden Förderprogramme müssen kurzfristig verlässlich ausgestattet und zugänglich gemacht werden.
Am Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag über unseren Antrag. Die SPD hat die Gemeinschaftsaufgabe selbst gefordert – jetzt ist es Zeit, Worten Taten folgen zu lassen. Wir laden alle demokratischen Fraktionen ein, gemeinsam mit uns diesen wichtigen Schritt für den Schutz der Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu gehen.